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   BayObLG, 17.11.1977 - BReg. 1 Z 59/77   

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BayObLG, 17.11.1977 - BReg. 1 Z 59/77 (https://dejure.org/1977,13202)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.1977 - BReg. 1 Z 59/77 (https://dejure.org/1977,13202)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 1977 - BReg. 1 Z 59/77 (https://dejure.org/1977,13202)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1977, 274
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Verwandtschaftsverhältnisse als Vorfrage

    Ein solches Verwandtschaftsverhältnis - für das die Beteiligte zu 1) die Feststellungslast trifft (vgl. BayObLGZ 1977, 274/285 f.) - muß schon deshalb bezweifelt werden, weil zur Zeit der Geburt der Beteiligten zu 1), im Jahr 1916, ihre Mutter mit J. noch verheiratet gewesen ist und dieser demzufolge auch als Vater sowohl in ihrer Heirats- als auch in ihrer Geburtsurkunde erscheint.

    Selbst wenn nach dem (bislang nur mit größter Wahrscheinlichkeit zu vermutenden) österreichischen Heimatrecht des Ehemanns der Mutter der Beteiligten zu 1) und des Vaters der Erblasserin im Erbscheinsverfahren eine verbindliche Inzidentfeststellung hinsichtlich des behaupteten Abstammungsverhältnisses zulässig wäre (vgl. BayObLGZ 1977, 274/279 f.; 1979, 297/301 ff.; BayObLG StAZ 1977, 187/189; Staudinger/Henrich BGB 12. Aufl. Art. 18 EGBGB RdNrn. 79, 86) und die Rechtsbeschwerdeführerin daher auf Grund hinreichend behaupteter Tatsachen als Schwester der Erblasserin zu gelten hätte, müßte ihre Erbberechtigung verneint werden.

  • BayObLG, 13.12.1983 - BReg. 1 Z 79/83

    Voraussetzungen für die Vergabe eines Vornamens; Anforderungen an die

    Da die Erteilung der Vornamen mit der Äußerung des Entschlusses der nichtehelichen Mutter vollendet war (Gernhuber a.a.O. S. 265; vgl. auch OLG Zweibrücken StAZ 1980, 194/195) und der Eintragung im Geburtenbuch nur feststellende Wirkung zukommt (BayObLG a.a.O. S. 190 m.Nachw.; Diederichsen a.a.O. S. 706 und 711; Gernhuber a.a.O. m.w.Nachw. in Fn. 2), ist der abgeschlossene Geburtseintrag Nr. 563/83 des Standesamts Ingolstadt insoweit von Anfang an unrichtig gewesen, als er den - wie ausgeführt zulässigen - Namen "..." nicht auch als Vornamen aufführt (vgl. BayObLGZ 1977, 274/275 f. m.Nachw.).
  • BayObLG, 10.07.1980 - BReg. 1 Z 32/80

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Kindesnamens "Momo"; Voraussetzungen für die

    Der abgeschlossene Geburtseintrag Nr. ... des Standesamts ... ist daher insoweit vom Anfang an unrichtig gewesen, als er diesen Namen nicht auch als Vornamen aufführt (vgl. BayObLGZ 1977, 274/275 f. m.Nachw.).
  • OLG Hamm, 09.07.1981 - 15 W 56/81

    Antrag auf Berichtigung eines Geburtseintrags ; Statthaftigkeit einer sofortigen

    Bei der Berichtigung des Geburtenbuchs sind stets die Eltern und das Kind sowie diejenigen Personen beteiligt, welche die zu berichtigende Eintragung in ihrem Personenstand unmittelbar betrifft (BGH NJW 1965, 2052; BayObLGZ 1962, 58; 1977, 274; KG OLGZ 1976, 161; Senatsbeschluß vom 6. September 1979 - 15 W 315/78 - n.v.; Jansen, aaO § 69 Rdn. 23; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO § 70 FGG Rdn. 9).
  • BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80

    Übertragbarkeit einer Adelsbezeichnung des persönlichen Adels als Namensteil

    Zu ihnen gehört bei Berichtigung eines Randvermerks über die Adoption im Geburtenbuch (Geburtsurkunde) des Kindes (vgl. Massfeller/Hoffmann PStG § 30 RdNr. 259, § 21 RdNrn. 114, 116) auch das Kind selbst (BayObLGZ 1977, 274/276 mit Nachw.; 1979 Nr. 57); es kann den Antrag unmittelbar beim Gericht einreichen, ihn aber auch an den Standesbeamten oder - wie hier - an die Aufsichtsbehörde richten.
  • BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81

    Beferiung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH von den

    Die Abweichung von dieser Rechtsprechung erfordert daher keine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs.l FGG (vgl.BGH WM 1967, 97 zu GBO § 79 Abs. 2 ; RdL 1964, 151; BayObLGZ 1963, 71/75; 1971, 358, 362; 1977, 274/282 f.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 18; Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 9, je zu § 28 FGG ).
  • BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80

    Antrag auf Einziehung des Erbscheins und Erteilung eines neuen Erbscheins;

    Auf Grund des gesamten Inhalts des in Frage stehenden Geburtseintrags, der schriftlichen Auskunft des Katholischen Pfarramts ... vom 17.4.1979, insbesondere aber auf Grund der vorliegenden Heiratsurkunde Nr. 2/1902 des Standesamts ... vom 9.1.1979 (vgl. § 25 PStV ) durfte das Landgericht die über die Geburt der M. gemachte "nähere Angabe" des Geburtsnamens ihrer Mutter, der Erblasserin (§ 60 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG , § 9 Abs. 1 PStV ; vgl. BayObLGZ 1977, 274/276; Massfeller/Hoffmann § 60 PStG RdNr. 7), für erwiesenermaßen falsch halten ( § 60 Abs. 2 Satz 1 PStG ; vgl. BayObLGZ 1977, 287/294).
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